Als unabhängige Informationsdienstplattform Dritter ist WikiFX bestrebt, den Nutzern umfassende und objektive Abfragedienste für regulatorische Händlerinformationen bereitzustellen. WikiFX beteiligt sich nicht direkt an Devisenhandelsaktivitäten und bietet auch keinerlei Handelskanalempfehlungen oder Anlageberatung an. Die Händlerbewertung durch WikiFX basiert auf objektiven Informationen aus öffentlichen Kanälen und berücksichtigt vollständig die Unterschiede in der Regulierungspolitik in verschiedenen Ländern und Regionen. Händlerbewertungen sind das Kernprodukt von WikiFX. Wir lehnen jegliche Geschäftspraktiken ab, die der Objektivität und Unparteilichkeit schaden könnten, und begrüßen die Aufsicht und Vorschläge von Benutzern auf der ganzen Welt. Hotline melden: report@wikifx.com
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Polish Financial Supervision Authority

Jahr 2006Von der Regierung reguliert

"Die polnische Finanzaufsichtsbehörde nahm ihre Tätigkeit am 19. September 2006 auf, d.h. an dem Tag, an dem das Gesetz über die Finanzmarktaufsicht vom 21. Juli 2006 (Dz. U. von 2006, Nr. 157, Pos. 1119, mit Änderungen) in Kraft trat. Die neue Regulierungsbehörde übernahm die Aufgaben der Kommission für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht und der Polnischen Wertpapier- und Börsenkommission, die durch das genannte Gesetz abgeschafft wurden. Seit dem 1. Januar 2008 hat die PFSA die Aufgaben der Kommission für Bankenaufsicht übernommen. Die Hauptaufgabe der PFSA ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren und die sichere Entwicklung des Finanzmarktes zu gewährleisten. Die Vision ist, einen sicheren Finanzmarkt für alle Teilnehmer zu schaffen. Zu diesem Zweck hat die PFSA aktive Maßnahmen ergriffen, wie z. B. den Einsatz modernster Technologien zur Verwaltung von Informationen und Wissen sowie die Schaffung eines hohen Maßes an Vertrauen zwischen den beaufsichtigten Unternehmen und den Akteuren des Finanzmarktes. "

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Warning Bekanntmachung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2023-04-28
Offenlegungsdetails

Meldung des Verdachts einer Straftat nach Artikel 178 des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten (Ausübung von Tätigkeiten im Bereich des Handels mit Finanzinstrumenten ohne die erforderliche Genehmigung oder Vollmacht)

Lite-Lücke (www. LiteGap .com) Keine Daten verfügbar. Regionalstaatsanwaltschaft Warschau. Mit Entscheidung vom 22. August 2023 bestätigte das Bezirksgericht Warszawa-Mokotów in Warschau die Entscheidung der Bezirksstaatsanwaltschaft Warszawa-Mokotów vom 28. April 2023, die Ermittlungen einzustellen (die Entscheidung ist endgültig und bindend). Mitteilung gemäß Artikel 178 in Verbindung mit Artikel 69 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten. Mitteilung erfolgt durch das UKNF.
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